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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB Vermietung
Version 20. November 2019

1. Geltungsbereich

Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Lensrent Schweiz (nachstehend als Vermieter genannt) und dem Kunden (nachstehend als Mieter genannt) gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen. Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Mieter ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet oder geltend gemacht werden.

2. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Vertragsabschluss ist dann zustande gekommen, wenn der Mieter eine Bestätigung von LensRent telefonisch oder elektronisch erhalten hat. Der Umfang unserer Lieferverpflichtung beschränkt sich ausschliesslich auf die aufgeführten Artikel und Zubehöre die auf der Webseite des Vermieters aufgeführt sind.
Wir nehmen keine Provisorische oder unverbindliche Absichtserklärungen an. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Mietbetrag richtet sie nach dem, was bei Vertragsabschluss, zu diesem Zeitpunkt, Publizierten Preise auf der Webseite des Vermieters steht.

3. Annullierung / Rücktritt

Der Mieter kann von seiner Vertragserklärung zwei Wochen vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen folgenlos in Schriftlicher Form widerrufen. Zur Wahrung der Widerruf Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

V-MEDIA Productions GmbH
Lensrent Schweiz
Glockengasse 4
CH-4051 Basel
oder Info@lensrent.ch

Bei kürzeren Widerrufen wird dem Mieter die Annullierungskosten in Prozent vom Total Mietbetrag in Rechnung gestellt:
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 10 %
Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 70%.
Die Annullierungs-Bedingungen treten auch in Kraft, wenn der Mieter die Mietsache ohne vorherige Mitteilung nicht antritt. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
Der Vermieter behält sich das Recht vor, sich vom Vertrag kurzfristig, ohne grundsätzliche Verpflichtung, Angaben von Gründen zu nennen, zurückzutreten. Dies, wenn z.B. Materialschäden aufgetreten sind, durch den Vormieter das Mietobjekt verspätete oder nicht zurückgesendet hat, oder sonstiges. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.

4. Mieten

Der erste Miettag beginnt am dem angegebenen und bestätigten Tag. Der Versandtag ist ein Tag vorher, respektive der Rücksende-Tag ist nach der Mietdauer. Die Transportzeit gilt nicht als Mietzeit. Wichtig! die Mietsache muss spätestens vor 12:00 Uhr am Rücksende-Tag vom Mieter bei der Post mit der beiligenden Rücksendeetikette versehen, aufgegeben sein. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, sich unverzüglich beim Vermieter zu melden. Bei Überschreitung des Rückgabe Termins wird die normale Tagesmiete pro Tag und allfällige nicht zustande gekommene Folgemieterlöse der Kaution in Abzug gebracht oder in Rechnung gestellt.

Studiomiete
Die Mietkosten beziehen sich nur auf die Miete des Studios, nicht auf das Material. Sämtliches Material im Studio wird zur Verfügung gestellt. Es besteht jedoch kein Anrecht auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit oder Verfügbarkeit. Sämtliches Material darf, wenn vorhanden, genutzt werden, ausser es ist klar mit "Privat" markiert oder angeschrieben. Für das Bett entfallen Zusatzkosten. Ebenso für die Papierrollen wenn diese übermässig verschmutz werden. Die Papierrollen weisen mindestens 2.3m Papier auf um einen Hintergrund zu gestallten. Das Studio ist besenrain zu verlassen. Der persönliche Abfall ist mitzunehmen. Schäden müssen umgehend gemeldet werden. Sollten Mängel entdeckt werden melde diese umgehend.
5. Transport

Die Mietobjekte werden per Post (PostPac Priority) versendet, eine Abholung in unserer Geschäftsstelle ist auf Voranmeldung möglich. Durch die Selbstabholung verringert sich der zu bezahlende Betrag um die Summe des Transports. Die Kosten für Versicherten Versand, Versand mit Taxi, Botendienst, SBB, Post, DHL, UPS etc. unvollständige oder abgeänderte Verpackung trägt in jedem Fall der Mieter. Die Waren kommen von uns Zeit richtig zum Versand. Für Beförderungs-Probleme von dritten (PTT, UPS, DHL u.s.w. haften wir nicht). Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert oder den Teilbetrag zurückvergütet. Schadensersatzansprüche seitens Mieter, wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Fälligen Mietbetrages, sollte unmittelbar nach Erhalt unserer Bestätigung online erfolgen. Bei online Bezahlung durch Kreditkarte, wird die Miete zeitgerecht abgebucht. Der Vermieter wird die publizierte Kaution reservieren und im Schadensfall allenfalls belasten. Bei Einzahlung per Post fallen zusätzliche Spesen an, die Sie unbedingt zum Gesamtbetrag dazu Rechnen müssen. Die Lieferung der Mietobjekte erfolgt nur, wenn der gesamte Betrag bezahlt und die Kaution voll empfänglich hinterlegt ist.

7. Mahnungsgebühren

Sobald die Zahlungsfrist verstrichen ist, befinden Sie sich in Verzug. Dieser Verzug ist mit Verzugszinsen belegt, welche gesetzlich geregelt sind. Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Dazu kommen unsere gestaffelten Mahngebühren zum geschuldeten Gesammtbetrag hinzu.
1. Zahlungserinnerung erfolgt Telefonisch oder per Mail
2. 1. Mahnung, ohne Mahnungsgebühr
3. 2. Mahnung, mit einer Mahnungsgebühr von CHF 25.-
4. 3. Mahnung, mit einer Mahnungsgebühr von CHF 35.-

8. Eigentumsvorbehalt

Der Vermieter behält jederzeit alle Eigentumsrechte an sämtlichen Mietsachen Solange ein Eigentumsvorbehalt des Vermieters besteht, darf der Mieter über den Mietgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich, jegliche Nutzung einräumen. Jede Überlassung oder Weitervermietung der Mietobjekte oder Teile davon an Dritte ist unzulässig. Inanspruchnahme durch Dritte, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter unwirksam. Bei Richterlichen angeordneten Vollstreckungsmassnahmen, welche auch die Mietsache betreffen könnten, hat der Mieter unverzüglich alle involvierten Parteien und Personen über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären. Sämtliche Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze unseres Eigentums sowie Vermietungs- Ausfälle, werden dem Mieter berechnet.

9. Versicherung

Die Mietsache ist nicht versichert.

10. Schäden und Haftung

Helfen Sie uns, das Mietmaterial in einwandfreiem Zustand zu halten, so können wir ihnen Top Material zu äusserst attraktiven Preisen anbieten. Sie ersparen uns und Ihnen sehr unangenehme Massnahmen. Lassen Sie die Mietsachen, nie unbewacht stehen. Halten Sie Türen von Fahrzeugen stets verschlossen und schliessen Sie die Mietsachen nachts in einen sicheren Raum ein. Beim Erhalt des Paketes hat der Mieter die Mietsache zu prüfen, oder prüfen zu lassen. Sie gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn Mängel, die nicht auf dem Schadens-Rapport ausdrücklich festgehalten sind, nicht bei der Empfangsname oder aber spätestens bis 16.00 Uhr ausdrücklich gerügt werden. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden. Mit der Entgegennahme der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, jegliche Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache zu treffen. Der Mieter übernimmt während der gesamten Mietzeit die uneingeschränkte Haftung für die Mietsache. Darunter fallen Schäden wie zum Beispiel durch über normale Abnützung, nachlässige, unvorsichtige oder unsachgemässe Behandlung, Schäden am Lack, Kratzer, Deformation, Schäden durch Hitze, Rost, Feuchtigkeit, Vibrationsschaden, Kratzer an allen Teilen, Knicke und Brüche an Kabeln etc. Ebenso übermässige Verschmutzung wie z.B. Schlamm, Sand, Staub, Süss- Salz-, Schmutzwasser Schäden ect. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Eingriffe oder jegliche Art von Änderungen am Mietmaterial ist nicht erlaubt. Grundsätzlich gilt: Alle Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes fallen zu Lasten des Mieters. Anfallende Reparaturen, Störungen, Qualitätseinbussen oder Technische Defekte, welche während der Mietdauer auftreten Haftet der Mieter und befreit den Mieter nicht von der Zahlung oder Minderung des Mietzinses. Wird die Mietsache nicht, oder beschädigte retourniert wird zum effektiven Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturkosten zuzüglich allfällige Zoll, Porto oder ähnliches dem Mieter in Rechnung gestellt, respektive der Kaution abgezogen. Jegliche Art von direkten oder indirekten Schäden, Arbeitsausfälle, Ausfälle von Aufträgen oder Störungen, Stromunfällen jeglicher Art die durch den Gebrauch der Mietsache entstehen könnten, ist eine Haftung des Vermieters in jedem Falle ausgeschlossen. Der Vermieter verpflichtet sich für die Funktionstüchtigkeit und den Zustand der Mietsache bis zur Übergabe. Hat die Mietsache bei der Übergabe einen Fehler, die es dem Mieter nicht erlaubt die Mietsache zu benutzen, oder ist die Tauglichkeit der Mietsache derart herabgesetzt, das kein Gebrauch daraus entsteht, kann der Vermieter, je nach Art des Schadens, den Fehler beheben lassen, das fehlerhafte Material austauschen, eine Preisreduktion oder vom Vertrag zurücktreten. Die Rücksendekosten gehen zu lasten des Vermieters. Jegliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist ausgeschlossen.

11. Sonstige Bestimmungen

Das Entfernen oder Überdecken von Firmen Logo oder/und Schriftzuges) an der Mietsache ist untersagt. Alle Publizierten Preise auf der Webseite des Vermieters sind grundsätzlich bindend, sofern sie nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Für allfällige Fehler gibt der Vermieter keine Gewähr. Preisänderungen und Lieferumfang der Ausrüstungen bleiben vorbehalten. Änderungen der Mietpreise werden jedoch nicht während des Zeitraumes zwischen Bestellung und Mietdauer geändert. Der Erfüllungsort für Lieferung und Rückgabe der Mietsache ist die zuständige Poststelle

12. Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Basel, es gilt schweizerisches Recht.
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